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Geldwäschegesetz

Die in weiten Teilen veränderte und neu formulierte Veröffentlichung des Geldwäschegesetzes am 14.08.2012 (eine konsolidierte Fassung können Sie unter ‘www.iww.de‘ mit der Abruf-Nr.: 021145 herunterladen) bedeutet für die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe völlig neue Verpflichtungen zum Zwecke der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Als konzernunabhängiges Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen Wirtschafts- und Unternehmensberatung stellen wir uns dieser Aufgabe, nicht zuletzt mit dem Hintergrund der verantwortungsbewussten Wahrung der Interessenlage unserer Mandanten.